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Integrierter Anbau - gute fachliche Praxis

Die Grundsätze:

  • Im Konzept des integrierten Pflanzenschutzes haben vorbeugende Maßnahmen Vorrang vor Bekämpfungsmaßnahmen.
  • Bewährte kulturtechnische und andere nichtchemische Maßnahmen zur Schadens-minderung vorrangig nutzen, sofern sie praktikabel sind.

Für die Kalkdüngung werden generell 750 kg - 1250 kg Kalk (CaO) pro ha benötigt. (Bodenkalkung zum Säureausgleich gemäß Niederschlagsmenge)

Wenn diese Menge zum richtigen Zeitpunkt und für 30 min. vollständig Blatt benässend eingesetzt wird, benötigt man keine Pflanzenschutzmittel für den Anbau von Obst, Gemüse und Ackerfrüchten. Das bedeutet Pflanzenschutz ist bei der Befolgung der im Gesetz verankerten "guten fachlichen Praxis" nicht nötig!

Der Gesetzgeber hat dies zwar vorgesehen, aber nicht in die Praxis umgesetzt. Der Umweltbund e.V. hilft diese Lücke zu schließen.

Kalk stäuben wirkt zwar gut, doch die Haftung an den Blättern funktioniert nur bei taunassem Wetter. Ein großer Anteil des wertvollen Düngers erreicht nicht das Blatt.

Pflanzenbauverfahren des Umweltbund e.V.

Das pestizidfreie Pflanzenbauverfahren des Umweltbundes ist so simpel, wie die Weisheit, dass die Gesundheit einer Pflanze innewohnend ist. Bakterien und Pilze verbreiten ihre Sporen durch die Luft auf unsere Kulturen. Bakterien wachsen und vermehren sich dort die umso besser, je mehr Nährstoffe sie auf dem Blatt vorfinden.

Diese Nährstoffe gelangen über Düngeaerosole, Düngemittel, Ammoniumniederschläge, Pflanzenhilfsstoffe, und vieles mehr auf die Pflanzenoberfläche. Will man generell eine Erkrankung der Kulturpflanzen verhindern, sollte die Pflanzen-, bzw. Blattoberfläche, im Falle einer hohen Sporendichte rechtzeitig durch gezielte Blattdüngung desinfiziert werden. Pilzsporen und Sporenlager werden mit dieser Pflanzendesinfektion ebenfalls unschädlich gemacht.

Das war's! .......... wir schulen es aber gerne ausführlich.

Entscheidend für den Erfolg ist die Verfahrenstechnik.

 

 

 

 

 

 

 

Effiziente Injektortechnologie - Spritzdüse

Das Injektor Sprühdüsensystem wurde zur Einsparung von Pflanzenschutzmitteln entwickelt und in dieser Eigenschaft durch die Biologische Bundesanstalt getestet.

Für die Prüfung wurde eine mit Spinnmilben und Blattläuse befallene Tabakkultur und als Spritzmittel ein handelsübliches biologisches Schmierseifepräparat gewählt.

100 % Erfolg mit Bio-Pflanzenschutzmitteln

Biologische Pflanzenschutzmittel, wie Schmierseife, erzielen in der Regel einen eher mäßigen Erfolg gegen Spinnmilben und Insekten. Mit der neu entwickelten Injektordüse wurden, trotz Reduzierung der Pflanzenschutzmenge um 70%, im BBA-Test die Spinnmilben und Blattläuse zu 100% beseitigt. Mit dieser effizienten und wirksamen Technik spart man Zeit und Ressourcen und schont seine Gesundheit.

Der integrierte Anbau, wie in der "gute fachlichen Praxis" beschrieben, bedarf im Idealfall keiner chemischen Pestizide.

In der Realität wird der Begriff "Integrierter Anbau" als Werbeidee einer konventionellen Landwirtschaft missbraucht, die sich kaum an die Regeln der guten fachlichen Praxis hält.

 

Verfahren der gezielten Blattdesinfektion

Die Notwendigkeit einer Desinfektion der Pflanzenoberfläche gewinnt aufgrund der Zunahme multiresistenter Bakterien in Gülleaerosolen und damit in der Umwelt immer größere Bedeutung.

Entscheidend für einen Erfolg, ist eine bestmögliche Benässung aller Pflanzenteile, insbesondere der Unterseiten. Hierzu sind keine Netzmittel von Nöten. Durch eine effiziente Injektortechnologie ist es möglich, Düngemehle mit einem Wasserwirbel von Kleinsttröpchen auf dem Blatt zu applizieren.

Die Verwirbelungen des Injektor Sprühdüsensystems sorgen zudem für eine gleichmäßige Benetzung der Blattober- und Unterseiten. Gesteinsmehle und Düngermittel gelöst in Kleinsttröpchen überziehen die Pflanzen mit einem hauchdünnen Wasserfilm, was eine optimale Entfaltung des Düngers und der Düngewirkung gewährleistet.

Forderung nach rückstandsfreien und gesunden Lebensmitteln

Dem Verbraucher sollte die Wahlfreiheit gewährt werden, auf Pestizide und Schmutzbakterien aufgrund von Gülleaerosolen verzichten zu dürfen. Hierzu gibt es in Europa leider keine ausreichenden gesetzlichen Regelungen. Der Abdrift von Pflanzenschutzmitteln auf Biokulturflächen führt bspw. nicht zum Recht auf Schadensersatz, sofern Pestizidmengen nicht, die für konventionelle Lebensmittel gültigen Grenzwerte überschreiten. Gülleaerosole werden nicht entsprechend ihrer Pflanzen pathogenen und immundepressiven Eigenschaften bewertet und gemäß der Biostoffverordnung desinfiziert.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Pestizidfreier Pflanzenbau nach Umweltbund e.V.