Sozialversicherung
Berufsgenossenschaften
EuGH entscheidet, ob Zwangsmonopol rechtens ist
Jeder Unternehmer kennt sie und zahlt sie - die Beiträge an die Berufsgenossenschaften (BG). Manch einer ärgert sich schon seit Jahren über die Höhe der Beiträge, die Zwangsmitgliedschaft oder über die willkürliche Zuteilung zu einer Berufsgenossenschaft. Unternehmer, die die Forderung des Bundes der Steuerzahler nach Einführung von Wettbewerb und Wahlfreiheit in diesem Versicherungszweig unterstützen, haben Anlass zur Freude:
Der bisherigen Auffassung der Sozialgerichte, dass die BGs sogenannte Verwaltungsmonopole seien und nicht dem EU-Wettbewerbsrecht unterlägen, steht jetzt der Vorlagebeschluss des Landessozialgerichts Chemnitz (Aktenzeichen L 6 U 2/06) entgegen. Nun kann endlich geklärt werden, ob das Zwangsmonopol der BGs in Deutschland mit europäischem Recht vereinbar ist. An der Pflicht zur Unfallversicherung wird sich nichts ändern, doch die Unternehmen müssen die Wahl haben, bei wem sie sich versichern.
Diese Entwicklung ist ein Meilenstein und der erste große Teilerfolg auf dem Weg zum Wettbewerb in der Gesetzlichen Unfallversicherung (GUV). Die Strategie des Bundes der Steuerzahler zielte von Anfang an darauf ab, das BGMonopol mit Hilfe des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) auszuhebeln. Unternehmer stellten ein Austrittsgesuch aus der BG, legten Widerspruch gegen die Ablehnung der Austrittserklärung ein und führten Musterprozesse. Der BdSt begleitete seine Mitglieder aktiv bei der Führung von Musterprozessen für die freie Wahl des Versicherungsträgers. Mit Erfolg:
Die Chancen, dass das Monopol der Berufsgenossenschaften fällt, sind nun deutlich gestiegen.
Mehr Wettbewerb Die Forderung des BdSt ist eindeutig: Bei der Absicherung der Risiken von Arbeitsunfällen,
von Berufskrankheiten und bei der Unfallprävention müssen die Arbeitgeber die Möglichkeit haben, den für
sie passenden Versicherer bzw. Anbieter auszuwählen. Damit wird gegenüber der jetzigen Monopolsituation Wettbewerb
geschaffen, der sich für die Versicherten und für die Gesamtwirtschaft positiv auswirkt. Die Unternehmen
werden mittel- und langfristig finanziell entlastet. Damit sinken die Lohnzusatzkosten, was sich wiederum stabilisierend
auf den Arbeitsmarkt auswirken wird. Weg zum Wettbewerb Es muss nicht sofort das gesamte System der GUV aufgegeben
werden. Um die Wettbewerbssituation zu testen, könnte das Monopol zunächst auf einigen Gebieten gelockert werden, auf denen
eine private Absicherung leicht zu leisten ist, wie etwa die private Absicherung des Wegeunfallrisikos über alle
Branchen. Dabei haben selbstverständlich auch die privaten Versicherer den vom Gesetzgeber geforderten Leistungskatalog
(SGB VII) einzuhalten. Dafür wird sich der Bund der Steuerzahler auch weiterhin einsetzen. Weitere Information zum
Thema Berufsgenossenschaften finden Sie auf unserer Homepage unter
www.steuerzahler.de
oder auch unter
www.bg-frei.de
Aufgrund des Vorlagebeschlusses vor dem EuGH hat sich die bisherige Situation verändert. Unternehmer haben nun zwei Handlungsmöglichkeiten, die im Folgenden ausführlich beschrieben werden:
Die einfache Variante ist, zunächst nichts zu tun und den Ausgang des Verfahrens vor dem Europäischen Gerichtshof abzuwarten. Die Unfallversicherung erfolgt in der Zwischenzeit wie bisher über die zuständige Berufsgenossenschaft. Abhängig vom Ausgang des Gerichtsverfahrens kann man sich gegebenenfalls später in Ruhe nach einem günstigeren Anbieter für die Unfallversicherung umschauen. Für die Vergangenheit werden dann allerdings vermutlich keine Beiträge zurückgefordert werden können.
Wer bereit ist, mehr Aufwand zu betreiben, kann dagegen von einer positiven Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs möglicherweise auch rückwirkend profitieren. Dafür sind folgende Schritte erforderlich:
a. Der Unternehmer läßt sich zunächst von einer privaten Versicherung ein Angebot für eine Versicherung unterbreiten, die dem Leistungsspektrum der gesetzlichen Unfallversicherung vollständig entspricht oder zumindest die Versicherungsfälle Wege- und Arbeitsunfall abdeckt und diesbezüglich der gesetzlichen Unfallversicherung vergleichbare Leistungen bietet.Es dürfte allerdings nicht unproblematisch sein, angesichts des derzeit noch bestehenden BG-Monopols eine private Versicherung zu finden, die das erforderliche Angebot kostenlos erstellt. Derzeit ist uns nur die dänische Alpha Group bekannt. Sie erstellt das Angebot jedoch nur, wenn gleichzeitig die Bonner Rechtsanwaltskanzlei Hümmerich mit der Durchführung des BG-Austrittsverfahrens beauftragt wird. Letzteres ist kostenpflichtig. Kleinunternehmern werden nach Auskunft des betreuenden Rechtsanwalts pauschal 150,- Euro in Rechnung gestellt. Interessenten können sich im Internet unter www.bg-frei.de informieren.
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Manchmal gleicht der Einsatz des Bundes der Steuerzahler dem Kampf des Don Quichotte gegen die Windmühlen. Hartnäckige Interessenvertretung bedeutet sehr oft, vergleichbardemBohren dicker Bretter, Geduld und viel Zeit zu investieren. Ein Beispiel ist der jahrelange Einsatz des Bundes der Steuerzahler im Sinne der Forderung "Weg mit dem Monopol der Berufsgenossenschaften". Während für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung, die Renten- oder die Arbeitslosenversicherung die erforderlichen – mehr oder weniger radikalen – Reformkonzepte von der Politik angegangen oder zumindest ernsthaft diskutiert werden, hat sich ein Zweig des Sozialversicherungssystems, nämlich die gesetzliche Unfallversicherung, bisher erfolgreich gegen marktwirtschaftlich ausgerichtete Reformen gewehrt. Der Bund der Steuerzahler hat den erheblichen Handlungsbedarf immer wieder in die öffentliche Diskussion gebracht. Anders als in den übrigen Sozialversicherungszweigen tragen nämlich ausschließlich die Arbeitgeber die gesamte Beitragslast der gesetzlichen Unfallversicherung.
Mehr Aufmerksamkeit für die Unfallversicherung Nicht zuletzt deshalb forderten bayerische Verbände und Organisationen in Resolutionen und Stellungnahmen an die Bayerische Staatsregierung die Reform der gesetzlichen Unfallversicherung und damit die Aufhebung des Monopols der Berufsgenossenschaften. Die Spitzenrepräsentanten setzten zuletzt im März 2006 die Einflussnahme mit dieser Zielsetzung in einem Gespräch mit dem Leiter der Bayerischen Staatskanzlei, Staatsminister Eberhard Sinner, und Staatssekretär Jürgen W. Heike, Vertreter des Sozialministeriums, fort.
Zu den Zielsetzungen für eine Reform der gesetzlichen Unfallversicherung gehöre die Umstellung
des Leistungsrechts. In diesem Bereich seien große Einsparungen möglich. Die rein arbeitgeberfinanzierten
Unfallrenten sollten auf die Zeit der aktiven beruflichen Tätigkeit begrenzt und der Nachrang der Altersrente
gegenüber einer Unfallrente abgeschafft werden. Langfristig forderten die bayerischen Verbände,
das nicht mehr zu rechtfertigende Monopol der Berufsgenossenschaften mit seinen Effizienzverlusten
abzuschaffen. An die Stelle der Pflichtversicherung müsse eine Versicherungspflicht bei
gleichzeitig freier Wahl des Versicherers treten. Die bayerische Verbändekoalition, die in der
Landesgeschäftsstelle des Bundes der Steuerzahler in Bayern für diese Zielsetzung geschmiedet
wurde, hatte erneut an die Staatsregierung appelliert, sich in der Bund-Länder-Kommission sowie
im Bundesrat für die umfassende Reform der gesetzlichen Unfallversicherung
einzusetzen. Gleichzeitig fassten die Vertreter der bayerischen Verbände und Organisationen
den Beschluss, nicht locker zu lassen.
Mutiges Landessozialgericht ChemnitzGemeinsam könne die Politik zu entsprechendem Handeln gezwungen werden. Für den Bund der Steuerzahler bedeutete die Umsetzung dieser Strategie in die Praxis die Unterstützung von Mitgliedern durch die Führung von Musterprozessen. Das "Handelsblatt" informierte über diese Taktik des Bundes der Steuerzahler unter der Schlagzeile: "Kampf gegen ein vergessenes Monopol". Aufsehen erregte der Fall des mittelständischen Unternehmers, den der Bund der Steuerzahler in einem Musterprozess gegen seine Berufsgenossenschaft unterstützt hatte. Bei dem betroffenen Mitglied, Michael Trapp, ging ein Beitragsbescheid der Berufsgenossenschaft Chemie über 13.000 Euro als Jahresbeitrag für die gesetzliche Unfallversicherung ein. Gut 6.000 Euro mehr als noch im Vorjahr. Vorausgegangen war ein alltäglicher Betriebsunfall. Ein Arbeiter hatte sich beim Versuch, ein Maschinenteil zu demontieren, eine Platzwunde amKopf zugezogen. Es folgte ein Arztbesuch und eine dreitägige Zwangspause - Behandlungskosten: 119 Euro. Diese Arztrechnung war Anlass für die Berufsgenossenschaft, Trapps Betrieb in der höheren Risikoklasse einzustufen. Folgerichtig klagte Unternehmer Michael Trapp auf Entlassung aus der Zwangsmitgliedschaft und der Bund der Steuerzahler unterstützte ihn dabei. Erfreulicherweise war das Verfahren Auslöser einer wahren Klagewelle vor den Sozialgerichten. Viele weitere Firmen strengten ebenfalls Verfahren an. ImGespräch mit "Klartext" stellte Präsident Rolf von Hohenhau einige der Kritikpunkte am Monopol der Berufsgenossenschaften vor: "Zunächst ist festzustellen, der Bund der Steuerzahler setzt sich seit Jahren mit guten Gründen gegen das Monopol ein.
Im Einzelnen haben wir immer wieder Beispiele bürokratischer Willkür und enorme Beitragssteigerungen im Bereich von Kleinund Mittelbetrieben öffentlich angeprangert und unsere Mitglieder unterstützt. Darüber hinaus gehen die Berufsgenossenschaften vielfach sehr großzügig mit dem Geld ihrer Beitragszahler, den Unternehmen, um. Ich stelle auch klar, dass kein Unternehmer derMeinung ist, dass der Versicherungsschutz für Arbeitsunfälle seiner Mitarbeiter überflüssig ist. Was wir kritisieren, ist das Monopol. Die Kfz-Haftpflichtversicherung zeigt, dass es möglich ist, die Versicherung zu öffnen. Es ist Pflicht, ein Auto zu versichern.Wo der Halter das tut, ist seine persönliche Entscheidung. Wir wollen jedoch nicht nur das Monopol kippen, sondern die betriebliche Unfallversicherung auch billiger, unbürokratischer und effizienter machen. Wir erhalten ständig Beschwerden vonUnternehmern über die nicht nachvollziehbare Willkür bei der Einstufung der Betriebe, über unverhältnismäßig hohe Beitragsbelastung, über bürokratische Übergriffe oder über arrogantes Verhalten, wie eben Monopolisten glauben, es sich erlauben zu können.
Wir waren uns immer einig, dass ein Weg, das Monopol auszuhebeln, darin bestehen könnte, dass sich in einem EU-Land, in dem der Markt für die Unfallversicherung bereits liberalisiert ist, ein Versicherer findet, der bereit ist, deutsche Unternehmen zu versichern. Wenn ihm das mit Hinweis auf das bestehende Monopol in Deutschland versagt würde, wäre das – wie wir glaubten - ein Fall für den Europäischen Gerichtshof (EuGH). Ich darf noch einmal auf die Verschwendungsmentalität, wie wir sie sehen, hinweisen.Wir sind der Meinung, dass die Berufsgenossenschaften, beispielsweise bei der Ausstattung ihrer Schulungszentren mit Schwimmbädern, Saunen, Kegelbahnen, oder beim Bau von Verwaltungspalästen mit dem Geld ihrer Pflichtfinanziers, den Unternehmen, offensichtlich nicht immer sehr sparsamumgehen. Dann wird uns auch gerne vorgehalten, es gebe aus den bisherigen Unfällen und Berufskrankheiten eine große Zahl von laufenden Renten, die keine Privatversicherung übernehmen würde.Das Letztere ist zwar völlig richtig, aber dennoch sticht dieses Argument nicht, denn für die laufenden Rentenzahlungen muss es natürlich eine Übergangsregelung geben. Dafür gibt es einige Beispiele in Europa. Nach diesem Totschlag-Argument würden die Monopole der Berufsgenossenschaften, die immer wieder haarsträubende Beschwerden unserer Mitglieder auslösen, für ewige Zeiten unantastbar.
Inzwischen hat das Landessozialgericht Chemnitz - Freistaat Sachsen - die Frage der Vereinbarkeit des Monopols der Berufsgenossenschaften mit dem Unfallversicherungsrecht dem Europäischen Gerichtshof zur Entscheidung vorgelegt. Dies ergibt sich aus einem jetzt verkündeten Beschluss vom Juli 2007 – Aktenzeichen: L 6 U 2/06. Klägerin ist ein Metallbaubetrieb aus Oschatz, der von der Kanzlei Hümmerich aus Bonn vertreten wird. Der damit vor dem Europäischen Gerichtshof anhängige Rechtstreit ist Bestandteil eines bundesweit geführten Musterprozesses, den neben dem Bund der Steuerzahler die Unternehmerverbände, "Die Familienunternehmer ASU", der Bundesverband mittelständischer Wirtschaft (BVMW) sowie der Gesamtverband der Kunststoff verarbeitenden Industrie (GKV) unterstützen. Ziel des Prozesses ist die Abschaffung der Monopolstellung der Berufsgenossenschaften, damit sich Unternehmen mit Sitz in Deutschland gegen Arbeitsunfälle ihrer Beschäftigten auch bei einem privaten Versicherer absichern können. Diesem Ziel kamen die klagenden Verbände durch die Vorlage an den EuGH einen großen Schritt näher. Ein erstes privates Versicherungsangebot konnte die Klägerin bereits vorlegen.
Die Dänische Alpha-Group bietet auch für Deutschland eine Versicherung gegen Arbeitsunfälle an. Präsident Rolf von Hohenhau informiert über den Hintergrund des Musterprozesses, die Kritik der Mitgliedsunternehmen und die Etappen auf dem Weg zum Wettbewerb in der gesetzlichenUnfallversicherung (GUV): "Die genannten Verbände streben gemeinsam auf gerichtlichem Weg an, das Monopol der Berufsgenossenschaften zu beenden. Der Unternehmer Michael Trapp war der erste Kläger, dem weitere unserer Mitgliedsunternehmer folgten. Ziel dieser Prozesswelle war es, wenigstens einen Richter zu finden, der die Klage für berechtigt hält, zur definitiven Klärung an den Europäischen Gerichtshof verwiesen zu werden, der dann verbindlich entscheidet. Über jedes Sozialgericht und jedes Landessozialgericht kann unabhängig vom Bundessozialgericht eine Vorlage an den EuropäischenGerichtshof eingereicht werden.
Solange dies nicht bei allen 70 Sozialgerichten und 15 Landessozialgerichten versucht wurde, gaben die Verbände ihr Ziel nicht auf, das Unfallversicherungsmonopol der Berufsgenossenschaften über den Umweg des Europarechts aufzubrechen und schließlich wurden die Kläger und der GKV, "Die Familienunternehmer-ASU", der BVMW und der BdSt belohnt. Ein erfolgreicher Schritt, das Monopol abzuschaffen, war es, dass sich ein Unternehmen aus dem EU-Ausland bereit erklärte, ein deutsches Unternehmen zu versichern. Die gemeinsam agierenden Verbände haben somit ihr Ziel erreicht und das Anliegen ihrer Mitgliedsunternehmen konsequent umgesetzt. Das Angebot der Dänischen Alpha-Group geht von den Einstiegsbeträgen der Berufsgenossenschaften aus. Siebietet aber – wie erwartet – attraktive Rückerstattungen und verzichtet auf die umstrittenen Zuschläge nach Unfällen. Aufgrund des Monopols der Berufsgenossenschaften in der Unfallversicherung wird es bekanntlich ausländischen Versicherungsunternehmen bisher verwehrt, ihren Dienst deutschen Unternehmen anzubieten. Umso erfreulicher ist das nun vorliegende private Versicherungsangebot. Denn die europäische Dimension der durch die Verbände unterstützten und durch den Bonner Rechtsanwalt Dr. Reinhold Mauer geführten Musterprozesse wird dadurch bestätigt und gestärkt. Natürlich wird es Etappen auf demWeg zumWettbewerb in der gesetzlichen Unfallversicherung (GUV) geben müssen. Nicht das gesamte System der GUV muss sofort aufgegeben werden.
Um die Wettbewerbssituation zu testen, könnte das Monopol zunächst auf einigen Gebieten gelockert werden, auf denen private Absicherung verhältnismäßig leicht zu leisten ist, wie etwa die private Absicherung des Wegeunfallrisikos über alle Branchen hinweg. Daneben könnten zunächst einzelne Branchen vollständig aus der Zwangsversicherung in die Versicherungspflicht entlassen werden. ZurDurchführung dieser Schritte ist die Zulassung von privaten Versicherern die Voraussetzung. Im Hauptschritt zur Beseitigung des Monopols sollten alle derzeit nach Branchen gegliederten Berufsgenossenschaften für den Wettbewerb mit privaten Versicherern und mit anderen Berufsgenossenschaften geöffnet werden. Insgesamt sollte es sämtlichen Unternehmern zunächst ermöglicht werden, sich branchenunabhängig bei einer Berufsgenossenschaft oder bei einer privaten Versicherung gegen das Risiko "Arbeitsunfall" zu versichern, wie es uns bereits eine Vielzahl europäischer Länder – bei ebenso sinkenden Unfallzahlen - vormachten.
In einem weiteren Schritt könnte dann auch die Versicherung des Risikos "Berufskrankheit" bei Privaten eingeführt werden. In einer Pressekonferenz unter dem Arbeitstitel "Berufsgenossenschaften - einMonopol vor dem Aus?" stellten die gemeinsam agierenden Verbände weitere mögliche Details auf dem Weg zur Privatisierung vor. Kritisch zu bewerten ist die Tatsache, dass der Rückgang der Unfallzahlen um rund zwei Drittel letzten Endes nicht zu einer stärkeren Absenkung des durchschnittlichen Beitragssatzes geführt hat. Leider hält die Bundesregierung am Monopol der Berufsgenossenschaften fest. Grund dafür sind die von der Bund-Länder-Arbeitsgruppe vorgebrachten Bedenken. All diese Einwände wurden in der Pressekonferenz mit Fakten eindrucksvoll widerlegt. Die versicherungstechnische Trennung der unterschiedlichen Risiken Arbeitsunfall und Berufskrankheiten machen uns in Europa zum Beispiel Dänemark, Belgien, Finnland oder Portugal vor. Für Reformen in Deutschland sollten diese Länder in einer ersten Stufe Vorbild für die Versicherung von Arbeitsunfällen bei privaten Versicherern sein. Insgesamt zeigt der internationale Vergleich, dass der Versicherungsschutz auch bei privaten Versicherern umfassend garantiert wird. Zusammenfassend ist festzustellen: Das Monopol ist überholt, ineffizient und belastet die Unternehmen mit zu hohen Beiträgen. Deshalb fordern die Verbände schon lange die Einführung von Wettbewerb und Wahlfreiheit. Sie haben ihreMitglieder aktiv bei der Führung von Musterprozessen für die freie Wahl des Versicherungsträgers begleitet und unterstützt. Der Bund der Steuerzahler in Bayern wird sich zusammen mit den großen bayerischen Verbänden auch künftig mit guten Argumenten und auch mit Musterprozessen für seine Mitglieder für die überfällige Reform der Unfallversicherung einsetzen.
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Normalerweise dürfen sich Unternehmer ihre Kranken- und Rentenversicherung frei
aussuchen. Eine Berufsgruppe darf das nicht: Landwirte, Gärtner und Binnenfischer
müssen in einem Zwangssystem Mitglied werden, das ihre Renten- und Krankenversicherungsbeiträge
nur ineffizient verwaltet. Die Steuerzahler subventionieren
diese Parallelsozialversicherung mit 3,7 Milliarden Euro.
Den Kampf um seine unternehmerische Freiheit hat Albert Kahle stur bis zur Geschäftsaufgabe geführt. Von der 1880 gegründeten Familiengärtnerei ist nur noch ein Rudiment übrig geblieben - ein Dienstleister für Grabpflege und Innenraumbegrünung. Für die Aufgabe seines Betriebs macht er die Landwirtschaftliche Sozialversicherung hauptsächlich verantwortlich. Anders als andere Unternehmer dürfen sich Landwirte und artverwandte Berufe ihre Krankenversicherung nicht frei aussuchen. Sie werden vom Staat als "schutzbedürftig" angesehen und dürfen sich weder privat noch in einer Kasse ihrer Wahl gesetzlich versichern. Sie müssen in die Landwirtschaftliche Krankenkasse einzahlen. Ein staatliches Rentensystem, die Landwirtschaftliche Alterskasse, müssen sie ebenfalls finanzieren. Hierfür sind in der Regel rund 200 Euro pro Monat fällig. Eine private Altersvorsorge - bei Unternehmern üblich - schützt nicht vor dieser Versicherungspflicht. Und als würde diese Regelung noch nicht zu stark in das Betriebsund Privatleben eingreifen, müssen Ehepartner, die keinen anderen Hauptberuf haben, seit 1995 ebenfalls in dieses System einzahlen. Wie ein Spiegelbild der deutschen Sozialversicherung existiert ein Paralleluniversum "Landwirtschaftliche Sozialversicherung" aus drei Dachverbänden - mit je neun autonomen Unterorganisationen - für Krankenversicherung, Rente und Unfallschutz, das mit 6.200 Mitarbeitern zwangsweise die Belange von Landwirten, Binnenfischern, Imkern und Gärtnern abdeckt. Gegen ihren Willen müssen dort Unternehmer ihre Altervorsorge und Krankenversicherung verwalten lassen - mit teilweise drastischen wirtschaftlichen Auswirkungen.
23 Jahre Kampf gegen ein
ungeliebtes System
Kahle, ausgebildeter Florist und heute 54 Jahre alt, übernahm 1984 den elterlichen
Betrieb in Kirchheim bei Stuttgart. Da war er 32 Jahre alt, verheiratet und hatte bereits
ein Kind. Kahle hatte seine Familie abgesichert und bereits eine private Altersvorsorge
organisiert; seit Beginn seiner ersten Ausbildung war er in der AOK Baden-
Württemberg versichert. Mit der Übernahme der Gärtnerei teilte ihm die Landwirtschaftliche
Sozialversicherung 1984 mit, dass er als landwirtschaftlicher Unternehmer
nun pflichtversichert sei, und forderte Beiträge für die Alters- und Krankenkasse.
"Doch mein finanzieller Rahmen für Vorsorgeversicherungen war ausgeschöpft,
schließlich hatte ich bereits privat Verträge abgeschlossen", berichtet Kahle. Zudem
hatte er mit seinem Vater einen klassischen Hofübergabevertrag abgeschlossen, der eine
monatliche Rente (Leibgeding) für seine Eltern vorsah. Deshalb akzeptierte Kahle
die Pflichtversicherung nicht nur prinzipiell, sondern auch aus finanziellen Gründen
nicht. Außerdem wollte er bei seiner ortsansässigen AOK bleiben, mit der er zufrieden
war - auch wenn er bei der LSV weniger gezahlt hätte. Dass durch die zusätzliche
Zwangsbelastung kein Geld mehr blieb, um die von den Eltern übernommenen
Bankverpflichtungen zu tilgen, war klar. Das führte absehbar zu einem finanziellen Kollaps.
Ein weiterer Kritikpunkt Kahles: Er sieht die Berechnungsgrundlage für den Beitrag zur Pflichtkrankenkasse als ungerecht an. Denn die Beiträge richten sich nicht nach dem tatsächlichen Einkommen des Unternehmers, sondern nach einem fiktiven Arbeitswert der Firma, der von der Anzahl der Beschäftigten und deren Einkommen abhängt. "Da blieb für uns nichts übrig", beklagt sich Kahle. Kahles Anwalt, Peter Wollenschläger, macht folgende Rechnung auf: "Das Verhältnis zwischen den Rentenbeiträgen, die ein Versicherungspflichtiger einzahlen muss, und den Rentenleistungen, die er erhalten wird, ist absolut inakzeptabel: 40 Jahre lang zahlt man 198 Euro ein, also insgesamt 95.040 Euro. Mit einer moderaten Verzinsung wären hieraus 200.000 Euro geworden. Ein Rentner erhält aber nur 450
Euro pro Monat. Bei einer durchschnittlichen Lebenserwartung von 75 Jahren sind dies 54.000 Euro - also knapp ein Viertel dessen, was man bei eigener Geldanlage herausbekommen hätte." Albert Münz, Pressesprecher des Dachverbands der LSV, betont jedoch: "Dass sie weniger herausbekommen als Sie bei eigener Verzinsung bekommen hätten, ist ein allgemeines Problem des Rentensystems. Bei der LSV gibt es aber 10 Prozent mehr als bei der Deutschen Rentenversicherung." Kahle wollte als Unternehmer jedoch überhaupt nicht in ein staatliches Rentensystem einzahlen, auch deshalb nicht, weil die Leistung etwa ein Drittel unter der für Deutschland geltenden Armutsgrenze liege. Er wehrte sich gegen seine Zwangsmitgliedschaft und zahlte weiter an die AOK und seine private Altersvorsorge. Gleichzeitig bekam er Monat für Monat Mahnbescheide von der Landwirtschaftlichen Sozialversicherung - bis der Gerichtsvollzieher vor der Tür stand und er eine Eidesstattliche Versicherung abgeben musste. Erst dann zahlte er, und da er das Geld nicht hatte, belastete er das Betriebsvermögen und erhöhte dadurch automatisch seine Verschuldung. Zuletzt lagen Beiträge und Zinsen "zwischen acht und zehn Prozent des Umsatzes".

Ehepartner sind automatisch
auch Landwirte
Besonders absurde Auswirkungen hat die
Regel, derzufolge Ehepartner von Landwirten
seit 1995 automatisch Zwangsmitglied
der Alterskasse sind - sie müssen extra einzahlen.
Dies ist dann der Fall, wenn sie keinen
anderen Beruf ausüben oder eine bestimmte
Einkommensgrenze unterschreiten.
Jutta Thierer aus Nellingen (Baden-
Württemberg) startete 2003 ihren Gemüsehandel.
Sie investierte und hatte Anlaufkosten,
folglich war ihr Einkommen gering.
Da ihr Ehemann Landwirt war, rutschte sie
automatisch und gegen ihren Willen in die
Alterskasse. Angesichts der hohen Startkosten
kam die Forderung der Rentenkasse
über 2.500 Euro völlig zur Unzeit: "Ich hatte
ein Einkommen von weniger als 335 Euro
monatlich. Es ist sonderbar, dass ich gerade
deswegen 200 Euro abführen musste.
Das Geld hätte ich lieber in den Betrieb gesteckt."
In den Folgejahren machte Thierer
zwar ein ordentliches Plus und konnte dadurch
weiteren Sozialbeiträgen entgehen,
genervt ist sie allerdings von den jährlichen
Schreiben der Kasse, in denen nach ihrem
Einkommen gefragt wird. "Ich habe mit dieser
Versicherung nichts zu tun. Außerdem
ist der Ton unverschämt und frech. Mir
werden Fristen gesetzt, und ich muss mich
durch Formulare arbeiten", ärgert sie sich.
Nachdem Thierer wieder aus der Kasse raus
ist, sind die eingezahlten Beiträge von 2.500
Euro wohl für immer verloren. Denn eine
Rente gibt es erst, wenn man 15 Jahre lang
eingezahlt hat. Thierer protestierte und
schrieb an Politiker, doch von ihnen ist sie
nun enttäuscht: "Ich habe Landwirtschaftsminister
Peter Hauk geschrieben, doch aus
der Antwort ging nicht hervor, dass er mein
Problem verstanden hat."
Ruth Pfisterer aus Enzweihingen (ebenfalls Baden-Württemberg) muss als Ehefrau sogar Rentenbeiträge zahlen, weil sie gar kein Geld verdient: Seit 1993 ist die verbeamtete Lehrerin vom Dienst beurlaubt, weil sie ihre drei Kinder aufzieht. Da sie keinen Cent Einkommen hat, ihr Mann aber als Hobby 15 Hektar Rübenacker bearbeitet und somit offiziell Nebenerwerbslandwirt ist, muss sie in die Rentenkasse einzahlen. Freizeitbeschäftigung und Elternzeit schlagen nun mit 204 Euro Minus im Monat zu Buche "Ich kümmere mich um meine Kinder und verlange keine staatlichen Leistungen, aber ich will im Gegenzug auch vom Staat in Ruhe gelassen werden", fordert die 46-jährige Pfisterer. 2005 hat sie vorm Landessozialgericht einen entsprechenden Prozess verloren, sie will nun höhere Gerichte anrufen.

Klage bis zum Europäischen
Gerichtshof
Seit 23 Jahren klagt sich auch Gärtner Kahle
durch alle Instanzen. Am aussichtsreichsten
schien ihm, ebenfalls gegen die
Ehegattenregelung vorzugehen. Doch das
Bundessozialgericht hat in mehreren Entscheidungen
die Verfassungsmäßigkeit der
Ehegattenpflichtversicherung bestätigt. Er
hat Petitionsbriefe verfasst, an Bundestagsabgeordnete
geschrieben und Minister
getroffen. Ohne Erfolg: Landwirten und
artverwandten Unternehmern wird weiterhin
abgesprochen, für ihre Krankenversicherung
und Rentenversicherung selbst zu
sorgen. "Ich bin keinen Zentimeter vorangekommen - und das bei allen Parteien.
Schließlich sind denen Tausende Arbeitsplätze
bei den Sozialversicherungen wichtiger
als freies Unternehmertum." In seinem
Kampf gegen ungebetene staatliche
Fürsorge findet Kahle die Großbetriebe
nicht auf seiner Seite - denn sie profitieren
überproportional von dem System. Ab
einer bestimmten Größe können sie sich
sogar befreien lassen. Bei seiner Interessenvertretung,
dem Württembergischen
Gärtnereiverband, biss Kahle mit seiner
Kampagne aber auf Granit. Geschäftsführer
Thomas Vohrer verteidigt die Existenz
der Landwirtschaftlichen Sozialversicherung:
"Natürlich gibt es Härten und Einzelfälle,
wo Leute drauf zahlen. Aber die
Mehrheit unserer 900 Mitglieder befürwortet
dieses System - und daran muss ich
mich halten." Die Mitglieder profitierten
von günstigen Krankenversicherungsbeiträgen,
und bei der Rente könne man nicht
pauschal von Verlusten für die Beitragszahler
sprechen. Laut Kahle wurde unter
den Gärtnern jedoch nie eine Umfrage zur
Mitgliedschaft in der LSV gemacht, stattdessen
habe ihm Vohrer gedroht: "Wenn
Sie nicht damit aufhören, müssen wir anders
miteinander reden." Mehrfach sei ihm
sogar seitens der Gerichte mit strafrechtlicher
Verfolgung gedroht worden, wenn er
nicht mit den Klagen aufhöre. Die Beklagte
LSV forderte laut Kahle sogar, eine Mutwilligkeitsstrafe
anzusetzen, da Kahle uneinsichtig
sei, die Klagen nicht gewinnen
zu können.
Sozialbürokratie wächst
Schaut man hinter die Kulissen der Landwirtschaftlichen
Sozialversicherung, offenbart
sich eine üppig wuchernde Behördenstruktur,
die massiv von Steuergeldern
lebt: Die frühere Hauptzielgruppe, Bauern,
ist heute dezimiert, bei Teichwirten, Binnenfischern,
Imkern und Gärtnern sieht es
nicht anders aus. Insgesamt hat die Landwirtschaftliche
Sozialversicherung drei
Spitzenverbände, die sich jeweils um Krankenversicherung,
Rente und Unfallschutz
kümmern. Alle Institutionen verfügen über
jeweils neun selbständige regionale Unterorganisationen
und eigene Geschäftsführer,
Pressestellen, Personalräte und Dienstsitze.
Die Verwaltungsaufgaben der drei
Spitzenverbände werden von der Abteilung
für "gemeinsame Aufgabenerledigung der
Verbände der LSV-Träger" ausgeführt. Als
einziger Berufstand verfügt der Gartenbau
sogar über eine Sonderorganisation mit eigener
Alterskasse, Krankenversicherung
und Berufsgenossenschaft für 40.000 Mitglieder.
Bei der Landwirtschaftlichen Krankenkasse
kommen auf einen Mitarbeiter 273 Versicherte - in der AOK sind es 420. Bei der
LSV-Alterskasse ist die Ineffizienz noch
krasser: Dort betreuen 1.325 Mitarbeiter
weniger als 300.000 Versicherte. Das sind
226 Versicherten pro Angestellten. Zum
Vergleich: Die Deutsche Rentenversicherung
verwaltet pro Mitarbeiter 1.142 Versicherte,
als das Fünffache.
70 Prozent des Agrarhaushalts
fließen ins bäuerliche Sozialsystem
Kein Wunder, dass bei diesem Missverhältnis
die Zahlen der Sozialversicherung völlig
aus dem Ruder laufen. Nur durch massive
Subventionierung mit Steuergeldern
kann das System aufrecht erhalten werden:
Von den 5,2 Milliarden Euro im Agrarhaushalt
des Bundes gehen 2,4 Milliarden Euro
an die Rentenkasse, 1,1 Milliarden Euro
an die Krankenversicherung und weitere
200 Millionen Euro an die Berufsgenossenschaften.
Das sind 71 Prozent des gesamten
Budgets - und bietet einen Vorgeschmack
auf die Auswirkungen des geplanten staatlichen Gesundheitsfonds. Diese
insgesamt 3,7 Milliarden Euro Subventionen
machen wiederum 60 Prozent des
Budgets der Landwirtschaftlichen Sozialversicherung
aus. Die massive Unterstützung
mit Steuergeldern begründet das
Landwirtschaftsministerium mit der Sozialstruktur
der Mitglieder: "Es gibt viel mehr
Rentner als Einzahler, weil die Berufe heute
seltener ausgeübt werden, die zahlreichen
früheren Landwirte aber jetzt Rente
beziehen. Das kann sich nicht von allein
tragen", erklärt Ursula Huber vom Bundeslandwirtschaftsministerium.
Nach ihrer
Aussage werde man nichts Grundsätzliches
an dem System ändern. Dass eine deutsche
Berufsgruppe in ein Zwangssystem einzahlen
muss, und alle anderen nicht, werde
nicht als Problem angesehen. Genauso
wenig problembewusst gibt man sich auch
im Bundeswirtschaftsministerium - ein Ort,
an dem man vermuten könnte, dass man
sich um unternehmerische Freiheiten und
geringe Belastungen für die Wirtschaft
kümmern würde.
Doch Fehlanzeige: Die Pressesprecherin Michael Glos sieht trotz mehrfacher Nachfrage keine Zuständigkeit für das Thema. Die Politik, Unionspolitiker eingeschlossen, tut offensichtlich nichts, um das Minenfeld "Landwirtschaftliche Sozialversicherung" mit seinen negativen Konsequenzen für Selbständige und Steuerzahler zu entschärfen.
Alte Mitglieder schmeißt die
Krankenversicherung raus
Genauso schnell wie die Zwangsversicherung
über die Mitglieder gekommen ist,
kann sie auch wieder vorbei sein: Winzer
Martin Haag aus Heilbronn hat 24 Jahre
lang auf acht Hektar Wein angebaut. Als er
2004 den Betrieb an seinen Sohn übergab,
stand er plötzlich ohne Krankenversicherung
da - just während eines Krankenhausaufenthalts:
"Ich bin halbtags als Vorstandschef
unserer Winzergenossenschaft
tätig. Die LSV hat darin nie ein Problem gesehen.
Doch nach der Betriebsübergabe war
es ein willkommener Anlass, mich loszuwerden.
Nun bin ich wieder bei der AOK."
Junge gesunde Einzahler dagegen sind gern
gesehen in der LSV, oft kämpft sie sogar hart
mit anderen Kassen um die Zuständigkeit.
Beanspruchen die Mitglieder Leistungen - etwa weil sie im Alter höhere Krankenkosten
produzieren - sind sie jedoch schnell
draußen, wie auch Gärtner Kahle bestätigt:
"Von einem Tag auf den anderen wurde
meine Mutter aus der Kasse rausgeschmissen,
da sie zu 90 Prozent arbeitsunfähig war
und eine Herzoperation anstand. Die AOK
hat sie zwar aufnehmen müssen, aber dort
hatte sie gar nichts eingezahlt." Pressesprecher
Münz gab hierzu trotz mehrfacher
Nachfrage keinen Kommentar ab.
Endstation Betriebsaufgabe
Vor sechs Jahren dann hat Kahles Beharrlichkeit,
nicht in das System einzuzahlen,
zum Betriebsverkauf geführt. Durch übernommene
Restschulden, Investitionen,
Außenstände bei der landwirtschaftlichen
Kranken- und Alterskasse, Zinsen für die
Fremdfinanzierung, aber auch branchenbedingte
Probleme hatten sich bei Kahle bis
2001 rund eine Million DM Schulden angesammelt.
Rechnet man die Kosten für die
Fremdfinanzierung hinzu, haben sich seit
1984 laut Kahle die Beiträge für Krankenversicherung
und Rente von ihm und seiner
Frau auf rund 350.000 Euro summiert.
Mit der Betriebsaufgabe ist Kahle nun neben
seinem Betrieb auch die Landwirtschaftliche
Sozialversicherung los, nicht
aber die 60.000 Euro noch offenen Beitragsforderungen.
Dagegen klagt er weiter.
Nachdem drei Verfassungsbeschwerden
bereits abgelehnt wurden, hat Kahle im Dezember
2006 zwei Beschwerden beim Europäischen
Gerichtshof eingelegt.

Quelle: Michael Wehran/ Magazin "Der Selbständige"
Ein Beitrag der Süddeutschen Zeitung v. 17.09.05
Hobbyimker in den Mühlen der Sozialkassen
Mann soll 20 000 Euro zahlen
VON KLAUS GREIF
Germering - Der Germeringer Hobbyimker Fridolin Brandt ist in die Mühlen der Landwirtschaftlichen Sozialversicherung geraten. Ob-wohl er nach seinen Angaben nachweislich keinen Gewinn mit seinen zwölf Bienenvölkern erzielt, wurde er vor zwei Jahren überraschend zum Landwirt erklärt und zur Zahlung von 20 000 Euro in die Pflicht-Alterskasse aufgefordert. Brandt legte Widerspruch ein und klagte vor dem Sozialgericht. Das Verfahren ist noch anhängig und noch nicht entschieden. Bis heute droht ihm allerdings die Zwangsvollstreckung der auf über 30 000 Euro aufgelaufenen Summe. Seit 40 Jahren ist Fridolin Brandt Hobby-Imker, zwölf Bienenvölker hat er zurzeit. In seinem Brotberuf als Vertriebsleiter bezahlte er nach seinen Angaben 36 Jahre lang in die Renten- und Krankenkasse ein. Umso überraschter war er, als er vor zwei Jahren den Bescheid erhielt, 20 000 Euro an die Landwirtschaftliche Sozialversicherung (LSV) nachzuzahlen -obwohl Imker eigentlich erst ab 40 Völkern LSV.pflichtig ( Anmerkung Fridolin : Es gibt keine gesetzliche Grundlage ab welcher Völkerzahl die Imker LSV- pflichtig sind !! ) seien. Und obwohl das Finanzamt erst ab 160 Völkern davon ausgehe, dass man nachhaltig Gewinn erziele. ( Anmerkung Fridolin : Bis zu 160 Völkern ist die Imkerei als Liebhaberei vom Finanzamt eingestuft, also keine Aufzeichnungspflicht über Einnahmen und Ausgaben. De Fakto also steuerfrei, nach § 13 Einkommenssteuergesetz ) Brandt legte bei der LSV Widerspruch ein und klagte gleichzeitig vor dem Sozialgericht München.
Trotz dieser aus Sicht von Brandt erfolgversprechenden Klage ( Anmerkung Fridolin : Die Klage vor dem Sozialgericht ist noch anhängig und noch nicht entschieden. Prozesskostenhilfe wurde mir vom Sozialgericht zugebilligt. Diese PKH wird nur dann zugebilligt, wenn das Gericht von einem Erfolg der Klage ausgeht. ) erwirkte die Sozialversicherung beim Amtsgericht Fürstenfeldbruck einen Zwangsvollstreckungsbescheid. Um einer drohenden Pfändung zu entgehen, legte der schwer herzkranke Bienenzüchter ein ärztliches Attest vor. Darin wird ihm von einem Germeringer Arzt bescheinigt, dass "eine Zwangsvollstreckung mit Sicherheit medizinisch weitreichende Folgen hätte". Strafanzeige wegen Erpressung und Nötigung.
Trotz dieses Attestes wurde Brandt gestern zur Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung ins Büro des Fürstenfeldbrucker Gerichtsvollziehers Erich Zotz geladen. Er ließ sich von Friedhelm Berger, der auch langjähriger Präsident des europäischen Imkerverbandes war, und von Albert Kahle vertreten. Die zwei sind Präsidenten des Umweltbundes, einer Initiative für Imker, Gärtner und Landwirte. Fälle wie die von Brandt sind für sie keine Neuigkeit. Berger fordert deswegen für den Umweltbund seit langem, Imker und Gärtner wieder aus der landwirtschaftlichen Versicherung zu entlassen. ( Anmerkung Fridolin : Der Umweltbund e. V. fordert nicht die Entlassung der Imker und Gärtner aus der LSV, sondern mit allem Nachdruck die kpl. Liquidierung derselben. ) Via Dienstweg erstatteten sie bei Gerichtsvollzieher Zotz in Verbindung mit der Zwangsvollstreckungssache Strafanzeige - unter anderem wegen räuberischer Erpressung, Nötigung und Körperverletzung - Zotz nahm's gelassen zur Kenntnis ( Anmerkung Fridolin: So gelassen war der Herr Z. nicht, nur unter dem Druck der Anwesenheit der Presse, willigte dieser der Niederschrift der Strafanzeige widerwillig zu. ) prophezeite den beiden aber: "Wir sehen uns wieder."
Der Terror der Landwirtschaftlichen Sozialkassen
Der Terror geht weiter ! So wie hier beschrieben geht es bundesweit Hunderten Hobbyimkern, Gartenbaubetrieben und Nebenerwerbslandwirten.
Siehe auch :
http://www.oekosmos.de/article/articleview/590/1/9
http://www.oekosmos.de/article/articleview/590/2/9/
Das Bundessozialgericht hat ähnliche gelagerte Fälle negativ beschieden. Das Bundesverfassungsgericht hat die entsprechenden Beschwerden erst garnicht zur Verhandlung zugelassen. Rechtsstaat Deutschland ? Der Herr Bundeskanzler Schröder hat, obwohl der Petitionsausschuß dringend eine Gesetzesänderung gefordert hat, dessen Ansinnen mit der Bemerkung zurückgewiesen : Ich wil nicht noch ein weiteres Problem in Sachen Sozialversicherung auf dem Tisch haben !
Fridolin Brandt
www.imkereibrandt.de
www.umweltbund.de
Zwangsweise zur Bäuerin gemacht !
Unsinniges Gesetz erschwert Existenzgründern das Leben
Eine Firma gründen - dazu fordert das Landwirtschaftsministerium Frauen im ländlichen Raum auf. Es unterstützt sie sogar. Mit Erfolg betreibt Jutta Thierer einen Großhandel. Jetzt macht ihr die landwirtschaftliche Sozialversicherung einen Strich durch die Bilanz. Den ganzen Bericht gibt es unter Boenningheimerzeitung.
Ein Resümee zum Skandal der erpresserischen Zwangsveranlagung der Landwirtschaftlichen Sozialkassen
Autor: fridolin brandt
Veröffentlichungsdatum: 29.06.2005, 06:39
Grundsätzlich denke ich, ist es in der gesamten Landwirtschaftlichen Sozialkasse ( LSV ), egal in welchem Bereich, es geht immer um denselben Knackpunkt.
Die Beitragveranlagung wird in keinem der Fälle nach dem Einkommen vorgenommen!
Bei der Gärtnern ist es der Arbeitswert!
bei den Bauern ist es die Fläche!
bei den Imkern sind es die Völkerzahlen!
Ist es bei den See- und Flussfischern die Menge der geangelten Fische- oder ist es die Breite des Flusses oder die Tiefe der Fahrrinne, vielleicht auch die Wasserverdrängung des Bootes oder der Hubraum dessen Motors?
Keine dieser Berechnungsgrundlagen macht eine Aussage über die tatsächlichen Einkommensverhältnisse, oder berücksichtigt Verluste durch Völkerausfall z. B. durch PSM ( Agrarchemiegifte ) oder schlechte Ernte, oder schlechte Fangzahlen, oder Totalschaden an Pflanzenkulturen, u.s.w.
Hingegen wird jeder Arbeitnehmer gerechterweise nach seinem Einkommen veranlagt!
Nur in der Landwirtschaft nicht. Da werden die Unternehmer und jetzt sogar die Hobbyimker- und landwirte drangsaliert.
Den ganzen Bericht unter :
www.oekosmos.de